Der Kirchenrat besteht aus den Pastoren und Diakonen der Kirche und leitet gemeinsam die Angelegenheiten der Kirche, indem die Mitglieder praktische Organisationaufgaben übernehmen und die Kirche visionär weiterentwickeln.
Er wird von den Pastoren berufen und jedes Mitglied wird der Gemeindeversammlung mitgeteilt.